Stand vom 01.01.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Hess & Weisspfennig UG (haftungsbeschränkt), Kranzhornstr. 16A , 85567 Grafing

– nachfolgend „H&W“ genannt –

für den Bereich Terminalserver und Webhosting

 

  1. Allgemeines

1.1 Die Angebote von H&W richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, mit H&W als Unternehmer zu kontrahieren.

1.2 Die H&W ist ein IT-Dienstleister, der folgende Dienstleistungen anbietet:

– Terminalserver / Hosted Terminalserver

Die Dienstleistung Terminalserver beinhaltet das zur Verfügung stellen von Speicherkapazität auf einem externen Server. Die Dienstleistung Webhosting beinhaltet Managementtätigkeit (Contentmanagementsystem) und umfasst das zur Verfügung stellen von Webspeicherplatz und Speicherplatz für E-Mail-Postfächer. Die Dienstleistung EDV-Service beinhaltet die Hard- und Softwarepflege inklusive Systemwartung. Die AGB beziehen sich auf alle Bereiche, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.

1.3 Entgegenstehenden Bedingungen des anderen Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass die entgegenstehenden Bedingungen in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.

1.4 Zudem gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „allgemein“ ergänzend.

1.5 Im Zuge des Hostings eines Terminalservers besteht für H&W die Möglichkeit personenbezogene Daten nach Art.4 Nr.1 DSGVO einzusehen. Hierzu wird dem Kunden ein AVV durch H&W zur Verfügung gestellt.

  1. Preise

Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  1. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Wechsel werden nicht akzeptiert.

3.2 Für den Fall, dass der Kunde mehr als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug gerät, ist H&W berechtigt, den Web Account des Kunden sofort zu sperren. Diese Befugnis besteht auch bei Terminalservern. Bei Wartungsverträgen ist H&W berechtigt, die Arbeit einzustellen. Zum erneuten Zugang zum Web Account bzw. zum Terminalserver akzeptiert der Kunde eine Reaktivierungspauschale in Höhe von 25,00 EUR netto. Diese Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kostenaufwand. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Kostenaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

3.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent-punkten über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.

3.4 Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ebenfalls ausgeschlossen.

3.5 Sofern der Kunde bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen einem Bankeinzug im SEPA-Verfahren zustimmt, erklärt er sich damit einverstanden, dass H&W nicht verpflichtet ist, die Fristen entsprechend der SEPA-Richtlinie wonach der Geldeinzug 14 Tage dem Kunden gegenüber angekündigt werden soll und sechs Tage vorher der Bank mitgeteilt werden soll, einzuhalten. H&W ist zum Geldeinzug vielmehr ohne Ankündigung gegenüber dem Kunden und Mitteilung an die Bank berechtigt.

  1. Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit H&W getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

  1. Haftung

5.1 Sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden, gleich welcher Art, mit Ausnahme solcher Ersatzansprüche die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.

5.2 H&W übernimmt keinerlei Haftung bei Updates und Installationen durch den Kunden oder von Dritten.

5.3 Der Käufer erkennt an, dass es nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine fehlerfreien Programme gibt. Insofern kann auch das an ihn übertragene Programm unter bestimmten Bedingungen Fehler enthalten, die seine Einsatzmöglichkeiten beeinträchtigen oder aufheben. In einem derartigen Fall ist H&W von der Haftung frei, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.

5.4 Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde versichert, dass über H&W zur Verfügung gestellte Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, erotischen, pornografischen sowie links- bzw. rechtsradikalen Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist H&W berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten bzw. der Veröffentlichung zu verweigern oder diese auch ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Eine Prüfungspflicht durch H&W ist hiermit allerdings nicht verbunden. Bei einem Verstoß der Internetpräsenz des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitte der Bundesrepublik Deutschland haftet der Kunde alleine.

5.5 Das Verwenden von Massen-E-Mails bzw. das Versenden von Massenpostings in Newsgroups oder Spams über H&W zur Verfügung gestellte Dienste ist untersagt. Handelt der Kunde diesem Verbot zuwider, so ist er H&W gegenüber schadensersatzpflichtig für etwaig auftretende Schäden.

5.6 Der Kunde hat im Bereich Web Account oder Internetpräsenz Sorge dafür zu tragen, dass die ggf. vom Kunden gelieferten Skripte, Formulare oder Programme oder andere Anwendungen usw. keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von H&W darstellen sowie dass die Rechnerkapazitäten von H&W nicht durch fehlerhafte Programmierung oder Installationen überlastet oder blockiert werden. Im Bereich Terminalserver hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, keine schadhaften Programme oder sonstige fehlerhafte Anwendungen zu verwenden. Downloads von Dateien und Streams mit einer Größe von über 25 MB dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch H&W auf den Seiten des Kunden angeboten werden. Der Server darf durch die Dateien, Skripte und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen, die bei zu hohen Zugriffszahlen den Server überlasten können. Handelt der Kunde dieser Verpflichtung zuwider, so ist er im Falle von Ausfällen oder Störungen, die auf die Pflichtverletzung zurückzuführen sind, H&W gegenüber schadensersatzpflichtig.

5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm genutzte Software aktuell zu halten. Hinsichtlich etwaiger Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass es zu Kompatibilitätsproblemen mit der Software von H&W kommt, da der Kunde entgegen der vorgenannten Verpflichtung seine eigene Software nicht aktuell gehalten hat sowie hinsichtlich daraus resultierender weiterer Folgeschäden ist H&W von jeder Haftung frei. Gleiches gilt im Bereich von Webcontentmanagementsystemen.

5.8 Die im Zusammenhang mit dem Angebot Terminalserver zur Verfügung gestellten Backup-Laufwerke dienen nur für Datenbackups und dürfen vom Kunden nicht als zusätzlichen Speicher verwendet werden. H&W übernimmt keinerlei Haftung für Datenverlust infolge durch den Kunden pflichtwidrig vorgenommener Speicherungen auf den Backup-Laufwerken. H&W ist darüber hinaus von jeder Haftung frei, was eventuelle Schäden an dem Rechner des Kunden anbelangt, die dadurch entstehen, dass der Kunde gegen die vorstehende Verpflichtung verstößt.

5.9 H&W verwendet im Bereich Terminalserver, Webhosting und EDV-Service u. a. Mietsoftware (z. B. Microsoft), welche dem Kunden gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller (insbesondere Service Provider User Rights (SPUR)) einzuhalten. Dem Kunden sind die Lizenzbedingungen bekannt. Sie sind zudem über den nachstehenden Link einsehbar (http://spur.microsoft.com). Dem Kunden ist bekannt, dass, wenn er gegen die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers verstößt, sich H&W unter Umständen selbst gegenüber diesen Softwareherstellern schadensersatzpflichtig macht. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde, H&W von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

5.10 H&W übernimmt keinerlei Haftung im Falle von Hacking. Ausgeschlossen sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.11 H&W übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde aufgrund der von ihm verwendeten Technik/aufgrund von Zugangstechnik, die durch den Provider verursacht sind, nicht auf den Terminalserver gelangt.

5.12 H&W übernimmt keine Gewähr, dass Dritte sich keinen Zugang, z. B. über Telnet, FTP oder Ähnlichem zu Daten und Inhalten auf den von H&W angemieteten Speicherplatz oder Terminalserver oder lokale Server, die durch Wartungsvertrag betreut werden, verschaffen können (z. B. Hacking). Weiterhin übernimmt H&W keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Inhalte und Programme von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in irgendeiner Art und Weise verändert werden. Es besteht im Schadensfall, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

5.13 Installation von Software in jeder Form durch den Kunden bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch H&W. Dies gilt ebenfalls für die Verwendung sogenannter „Portable Versionen“ von Software, welche nicht direkt installiert werden muss. Der Kunde muss hierzu ein Ticket im Ticketsystem von H&W erstellen (https://support.hess-weisspfennig.de).

5.14 Rebranding (Austausch von Logos), insbesondere auf Terminalservern bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch H&W. Der Kunde muss hierzu ein Ticket im Ticketsystem von H&W erstellen (https://support.hess-weisspfennig.de).

  1. Kündigung, Laufzeiten

6.1 Die Laufzeit der Webhosting-Tarife beträgt, wie sich bereits aus dem Vertrag ergibt, mindestens drei Monate und wird, sofern nicht vier Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird, automatisch um drei Monate verlängert.

6.2 Die Laufzeit der Terminalservertarife und der Wartungsverträge beträgt, soweit nicht anders vereinbart, ein Jahr. Die Laufzeit verlängert sich, sofern nicht vier Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird, automatisch um ein weiteres Jahr.

6.3 Die Laufzeit der Domains beträgt mindestens den Zeitraum des ersten Registrierungszeitraumes (in der Regel ein bis zwei Jahre) und wird, sofern nicht vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraumes gekündigt wird, stillschweigend um ein Jahr verlängert.

6.4 Die Laufzeit und Kündigung der Wartungs- und Serviceverträge richtet sich nach den in den Verträgen vereinbarten Zeiträumen.

6.5 Alle Kündigungen müssen schriftlich bei der Firma H&W erfolgen, ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die unter 6.1 bis 6.3 angegebenen Zeiträume.

  1. Technische Probleme, Leistungsverzögerung

7.1 Im Fall von technischen Problemen, die nicht von H&W zu vertreten sind, welche eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist H&W berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden in diesem Fall dem Kunden anteilig erstattet. Es besteht außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

7.2 Im Bereich des Angebots Webhosting und Terminalserver kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem Totalausfall des Servers kommt. In diesem Fall kann es wiederum nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem E-Mail-Verlust kommt. Für diesen Fall besteht außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

7.3 Bei Wartungsverträgen besteht keine Haftung für einen Ausfall der Geräte des Kunden. Die Verantwortlichkeit für die Geräte liegt allein bei dem Kunden.

7.4 Wie im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten Daten der von H&W angemieteten Webspace oder dem Terminalserver nicht immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen der H&W -Server nichts zu tun hat. Derartige Ausfälle hat die H&W nicht zu vertreten. Dies gilt sowohl im Bereich Webhosting als auch im Bereich Terminalserver.

7.5 Bei Ausfällen des H&W-Servers, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet H&W dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück.

7.6 Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat die H&W nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

8. Datenschutz

8.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass H&W im Rahmen der Geschäftsbeziehung seine zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses in der EDV-Anlage von H&W gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei dem Anbieter abzufragen.

8.2 Der Kunde stellt H&W von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

8.3 Soweit Daten an H&W – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von H&W werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an H&W zu übermitteln.

8.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

9. Hardware

9.1 Soweit H&W dem Kunden im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen (vgl. Punkt 1.2) auch Hardware zur Verfügung stellt, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.

9.2 Geringfügige Fehler, die den Arbeitseinsatz des Gerätes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation. Insofern ist H&W von der Gewährleistung frei.

9.3 Sobald dem Käufer das Gerät/Software (Datenträger mit Lizenz) übergeben worden ist, hat er sich von dessen ordnungsgemäßer Beschaffenheit zu überzeugen und das Gerät abzunehmen. Abweichende Abnahmefristen können gesondert vereinbart werden, haben jedoch keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung des Käufers.

9.4 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von H&W. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren sind dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen hat der Kunde H&W unverzüglich zu unterrichten.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile Ebersberg bzw. München.

11. Salvatorische Klausel

Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Regelung kann auch nicht stillschweigend abbedungen werden.